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derzeit bin ich damit beschäftigt, Weitergaben von Daten zwischen in, an und durch Leistungsträger der Sozialverwaltung auf ihre rechtmäßigkeit zu prüfen. im wesentlichen geht es immer um die frage, werden erhobene daten für die prüfung eines anspruches auf benötigt.

wirtschaftliche verhältnisse ebenso wie die frage, ob es im sozialen umfeld ebenso menschen gibt, der sich dem hilfebedürftigen zur solidarität verpflichtet sehen könnte. ob eine krankheit wirklich so schlimm ist, dass dieser sich der arbeitspflicht entziehen will. ob nicht vielleicht nicht doch verwandte reich genug sind, dass der betroffenen die althergebrachte solidargemeinschaft familie verwiesen werden könnte ….

datenschutz durch recht. darlegen und beweisen, ist das a und o verrechtlichter beziehungen. dokumentation möglichst vieler vorgänge der schlüssel von rechtspositionen. nicht die verrechtlichung der datenverarbeitung fuehrt zu mehrdatenschutz, sondern die datensparsame ausgestaltung der sozialen systeme. kann ich zum arzt gehen, ohne dass meine identität bekannt wird. ist hilfe zu erlangen, ohne dass ich mich nackig mache . ..

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